Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts \glqq Steuerbegünstigte Zwecke\grqq{} der Abgabenordnung ({\S}{\S} 51ff.) in der jeweils gültigen Fassung.
Ziel und Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst, Kultur, und Kommunikation in Dortmund.
Auch Jugendliche und Schüler sollen durch Einbindung in einzelne Projekte für diese Themen interessiert werden.
\item Erschaffen von computergesteuerten Licht-, Medien- und Kunstinstallationen in enger Zusammenarbeit mit dem Schauspiel Dortmund und der Stadt Dortmund.
\item Durchführung von Bildungsveranstaltungen und Workshops speziell für Kinder, Jugendliche, Schüler; Kooperation mit Schulen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen.
\item Bereitstellung von räumlicher, personeller und technischer Infrastruktur.
Gegen die Ablehnung, die keiner Begründung bedarf, steht dem/der Antragssteller/in die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, welche dann endgültig entscheidet.
Gegen den Ausschluss steht dem Mitglied die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, die schriftlich binnen eines Monats an den Vorstand zu richten ist.
Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Wahl und Abwahl des Vorstands, Entlastung des Vorstands, Entgegennahme der Berichte des Vorstandes, Wahl der Kassenprüfer/innen, Beschlussfassung über die Änderung der Satzung, Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins, Entscheidung über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern in Berufungsfällen sowie weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung oder nach dem Gesetz ergeben.
Im erstem Quartal eines jeden Geschäftsjahres findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt.
Der Vorstand ist zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung verpflichtet, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe von Gründen verlangt.
Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen per Email-Versand unter unter Angabe der Tagesordnung einberufen.
Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag.
Das Einladungsschreiben gilt als den Mitgliedern zugegangen, wenn es an die letzte dem Verein bekannt gegebene Email-Adresse gerichtet war.
Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied bis spätestens eine Woche vor dem angesetzten Termin per Email beantragt.
Anträge über die Abwahl des Vorstands, über die Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins, die den Mitgliedern nicht bereits mit der Einladung zur Mitgliederversammlung zugegangen sind, können erst auf der nächsten Mitgliederversammlung beschlossen werden.
Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das von dem/der Versammlungsleiter/in und dem/der Schriftführer/in zu unterzeichnen ist.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigeter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Un-Hack-Bar e.V. in Unna, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.